0. Präambel
0.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen Käfer Concept und dem Mieter. Hiermit wird zugleich sämtlichen Auftragsbedingungen der Mieter, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
0.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Käfer Concept und dem Mieter im Zusammenhang mit den Mietverträgen getroffen werden, sind in dem Mietvertrag, dem Übergabeprotokoll und den AGB ausdrücklich schriftlich niedergelegt. Alle drei Komponenten sind wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages, ggf. auch ohne deren konkrete Beifügung. Beide Vertragspartner gelten als Kaufleute, soweit gesetzlich möglich.
1. Zustandekommen des Vertrages
Die Überlassung von Mietgegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung nach vorheriger Beauftragung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge werden schriftlich (per Fax oder E-Mail) bestätigt. Die erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher Vereinbarung des Mietvertrages durch beide Seiten verbindlich.
2. Vertragsinhalt
2.1. Käfer Concept überlässt dem Mieter die vereinbarten Mietgegenstände nur und ausschließlich zu dem angegebenen Zweck. Der Mieter darf die Mietgegenstände nur in vertragsgemäßen Gebrauch nehmen; insbesondere ist er nicht berechtigt, die Mietgegenstände für einen anderen oder einen über den bei Vertragsschluss angegebenen hinausgehenden Zweck zu verwenden.
2.2. Käfer Concept schließt mit dem Mieter die Verträge stets in eigenem Namen. Käfer Concept gewährleistet, zur Vermietung und zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt zu sein. Dem Mieter ist bekannt, dass Käfer Concept neben eigenen Mietgegenständen auch solche vermietet, die im Eigentum eines Dritten stehen können. Der Eigentümer hat die Pflicht zur Fertigung einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Beschreibung des Vertragsgegenstandes sowie dessen Eigenschaften, Fehler, Funktionalität, Zustand pp. Käfer Concept kann jedoch vorbehaltlich Ziffer 7 keine Gewähr dafür übernehmen, dass diese Eigenschaften tatsächlich vorliegen, und/oder die Mietgegenstände sich für den vorgesehenen Zweck eignen oder mangelfrei sind.
2.3. Jegliche Veränderungen, Anbauten, Umbauten und ähnliches an den Mietgegenständen durch den Mieter sind nicht gestattet.
2.4. Die Überlassung der Mietgegenstände, insbesondere im Wege der Untervermietung, ist nur und ausschließlich mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Käfer Concept erlaubt. Eine Verweigerung der Zustimmung gibt dem Mieter kein Kündigungsrecht gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB.
2.5. Käfer Concept behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen Käfer Concept ohne eigenes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
2.6. Der Mieter ist zur angemessenen, ordnungsgemäßen, schonenden und pfleglichen Nutzung und Aufbewahrung der Mietgegenstände verpflichtet. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
2.7. Der Mieter ist zur Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die den Besitz und die Nutzung der Mietgegenstände regeln, verpflichtet. Die Mietgegenstände sind insbesondere grds. nicht für den Straßenverkehr zugelassen, der Mieter wird die Mietgegenstände daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen oder aber für eine entsprechende Kurzzeitzulassung auf eigene Kosten Sorge tragen.
2.8. Die Mietgegenstände sind nicht von oder über Käfer Concept versichert. Für die Mietgegenstände besteht über den Mietzeitraum von Seiten von Käfer Concept kein Versicherungsschutz. Während der Mietdauer hat der Mieter auf eigene Kosten für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen, welche insbesondere den historischen Liebhaberwert der Mietgegenstände ausreichend zu berücksichtigen hat. Den Abschluss einer solchen Versicherung hat der Mieter auf Aufforderung durch Käfer Concept jederzeit nachzuweisen.
2.9. Sofern durch die Foto- oder Filmaufnahmen des Mieters bei dem Eigentümer eventuell Urheber-/Miturheberrechte zu Recht entstehen sollten, überträgt dieser dem Mieter bereits jetzt sämtliche inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte für alle Medien und alle bekannten Nutzungsarten, beschränkt auf den vom Mieter bei Vertragsschluss angegebenen Zweck.
3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
3.1. Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag.
3.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Anmietung grds. nach Absprache pro angefangenem Miettag berechnet.
3.3. Hinzu kommen gesondert zu vereinbarende Kosten für Transport, Fahrer und Begleitung der Mietgegenstände durch eine Begleitperson.
3.4. Die Rechnungsbeträge sind sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5. Vorbestelltes und/oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wurde, wird dem Besteller voll für die bestellte Mietdauer in Rechnung gestellt. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
4. Kaution
4.1. Auf Aufforderung von Käfer Concept hat der Mieter eine angemessenen Kaution für die Mietgegenstände zu hinterlegen.
4.2. Außerdem hat der Mieter sich persönlich oder als die eine juristische Person als Mieter vertretende Person, sich auszuweisen und eine Kopie seines Ausweises bei Käfer Concept zu hinterlegen.
5. Mietdauer
5.1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an Käfer Concept und wird nach angefangenen Tagen abgerechnet.
5.2. Als Miettage werden neben Werk- auch Feiertage berechnet.
5.3. Die Mietdauer endet automatisch nach Ablauf der gebuchten Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6. Transporte (Versand), Versicherung
6.1. Auf besonderen Wunsch des Mieters bietet Käfer Concept für den Transport des Mietgegenstandes einen Lieferservice und für die Nutzungsdauer auch einen Vorortservice (Fahrer, Begleitperson) jeweils gegen Aufpreis an.
6.2. I.Ü. werden die Mietgegenstände grds. vom Mieter eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu dem von ihm gewünschten Einsatzort transportiert. Übergabeort ist in diesem Fall grds. der Standort von Käfer Concept. Die Mietgegenstände werden dem Mieter grundsätzlich ohne Transportverpackung/-schutz übergeben. Der ordnungsgemäße Transport obliegt dem Mieter. Der Mieter trägt die Transportkosten. Die Transportgefahr obliegt dem Mieter. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Mietgegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Der Mieter wird auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflicht- und Kaskoversicherung abschließen, welche er auf Aufforderung durch Käfer Concept jederzeit nachzuweisen hat.
7. Haftung des Mieters
7.1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson, trägt der Mieter das Risiko und die Gefahr für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen oder was verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters oder eines Dritten ankommt.
7.2. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht unverzüglich etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung vor Übergabe an ihn, dessen Beauftragten oder die Transportperson entstanden ist.
7.3. Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr. Ihm obliegt die Verkehrssicherung für sämtliche im Rahmen der Nutzung auftretenden Risiken und Kosten.
7.4. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, insbesondere Beschädigungen, Beeinträchtigungen, Verschlechterungen, usw., die während der Nutzungsdauer an den Mietgegenständen verursacht werden, ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Der Mieter haftet auch für durch Dritte an den Mietgegenständen verursachte Schäden. Der Mieter hat sich rechtzeitig vor Nutzungsbeginn auf eigene Kosten ausreichend gegen die Nutzungsrisiken zu versichern und dieses Käfer Concept auf Anfrage nachzuweisen.
7.5. Durch die Nutzung entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich und spätestens nach Beendigung der Nutzung Käfer Concept schriftlich anzuzeigen.
7.6. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Mietgegenständen regelmäßig um historische Liebhaberfahrzeuge handelt, die auch einen entsprechenden Liebhaberwert aufweisen.
7.7. Evt. Schäden, die während der Nutzungsdauer entstanden sind, werden in jedem Fall durch ein Gutachten eines anerkannten, in der Bewertung historischer Fahrzeuge erfahrenen, Sachverständigen dokumentiert. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt nach freiem Ermessen von Käfer Concept, auf Kosten des Mieters.
7.8. Die Schadensbeseitigung durch den Mieter erfolgt ausschließlich in Wert-/Schadensersatz gem. dem eingeholten Gutachten. Dem Mieter obliegt das Recht des Gegenbeweises.
7.9. Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an und der entsprechenden Rücknahme durch Käfer Concept oder durch den Eigentümer des Mietgegenstandes.
8. Haftung von Käfer Concept
8.1. Hat Käfer Concept für einen Schaden des Mieters aufgrund eigenen Verschuldens oder Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen, ist die Haftung von Käfer Concept auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. Im Übrigen ist jede Haftung von Käfer Concept ausgeschlossen.
8.3. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
9. Rückgabe
9.1. Nach Beendigung der Mietdauer hat der Mieter die Mietobjekte unverzüglich auf seine Gefahr und seine Kosten an Käfer Concept an deren Standort transportversichert zurückzuliefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
9.2. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages gemäß § 545 BGB durch Weiternutzung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Zustand des Mietgegenstandes muss exakt dem Übergabezustand entsprechen. Ein evt. Verschleiß ist nicht zu berücksichtigen, angesichts der regelmäßig nur wenige Tage andauernden Mietdauer.
9.3. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietvertrages nicht zurück, so kann Käfer Concept für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere entgangenen Gewinns aus eventuellen Anschlussgeschäften, bleibt vorbehalten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig wird als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche sowie als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg vereinbart.
Bei unseren Fahrzeugen (Mietgegenständen) handelt es sich grds. um historische Liebhaberfahrzeuge. Wir bitten, diese unbedingt in einer angemessenen und pfleglichen Art und Weise zu behandeln, so dass Schäden jeder Art ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass der Mieter ab Übergabe des Fahrzeuges verschuldensunabhängig die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Fahrzeuges trägt und zur Schadensbeseitigung in Form des Schadensersatzes inkl. eines sog. Liebhaberwertes verpflichtet ist. Wir bitten ausdrücklich, die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ziff. 7 zu beachten.